...ab 1.10.23
Liebe Flugschülerin, lieber Flugschüler
Gemäss den neuen BAZL-Weisungen für den Erhalt des Pilotenbrevetes, die am 1.1.24 in Kraft treten, muss jeder Flugschüler gemäss Ziffer 5.1 einen überwachten selbständigen Höhenflug ("Alleinflug") absolviert haben. Wir bieten diese Möglichkeit in unserem Schulungsbetrieb ab 1.10.23 an. Hierfür sind nicht zuletzt auch aus Sicherheitsgründen genaue Regeln und Abläufe einzuhalten. Wir machen keine Ausnahmen!
Voraussetzungen:
1. Mindestens 40 Höhenflüge
2. Thermikstempel im Flugbuch (dafür musst Du den Thermiktheorietest absolviert und abgegeben und dessen Bedingungen erfüllt haben)
3. Auf dem SHV-Ausbildungskontrollblatt bestätigte Prüfungsreife durch einen Fluglehrer
Ablauf:
1. Drucke das untenstehende Formular zu Hause aus und nimm es am Flugtag mit.
2. Melde Dich am Vortag mit dem normalen Höhenfluganmeldeformular zwischen 14 und 20 Uhr an und wähle dort "Alleinflug" aus. Alleinflüge sind ausschliesslich an Höhenflugtagen möglich. Falls die Höhenflüge abgesagt werden, ist auch kein Alleinflug möglich. Wenn immer möglich sind Wochentage zu bevorzugen (mit Flex-Abo April bis Oktober zwingend).
3. Versichere Dich, dass Dein Handy voll aufgeladen ist und der Akku bis zum Ende des Alleinfluges reicht.
4. Die Teilnahme am Briefing der Höhenflüge ist obligatorisch. Im Anschluss an das Briefing suchst Du mit dem Fluglehrer das individuelle Gespräch, um den Alleinflug zu besprechen. Vergiss nicht, die Telefonnummer des Fluglehrers in Deinem Handy zu speichern! Und denk dran, dass Deine Nummer nicht unterdrückt sein darf, damit wir zurückrufen können.
5. Das untenstehende Formular gibst Du dem Fluglehrer nach erfolgter Besprechung ausgefüllt und unterschrieben ab.
6. Anschliessend fährst Du in das ausgewählte Fluggebiet. Sofern die Verhältnisse einwand- und zweifelsfrei sind, kannst Du ohne weitere Rücksprache den Flug absolvieren. Falls vor dem Start Zweifel aufkommen, wartest Du mit dem Start und rufst zuerst den Fluglehrer kurz an. Falls Dir Verhältnisse suspekt sind, startest Du nicht und nimmst die Bahn ins Tal.
7. Nach erfolgtem Flug (oder Talfahrt mit der Bahn) fährst Du ins Fluggebiet, wo die normalen Höhenflüge stattfinden und lässt Dir vom Fluglehrer den Alleinflug im Flugbuch visieren. Falls noch Zeit vorhanden ist, kannst Du weitere Höhenflüge im normalen Flugbetrieb machen.
8. In Ausnahmefällen, oder falls die normale Höhenflugschulung frühzeitig beendet wird, kannst Du Dich telefonisch beim Fluglehrer vom Alleinflug zurückmelden und direkt nach Hause fahren. Der Eintrag ins Flugbuch wird dann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
9. NIEMALS darfst Du ohne persönliche oder telefonische Rückmeldung nach Hause fahren! Daraus könnte eine kostenpflichtige Suchaktion entstehen.
Hinweise:
1. Als Fluggebiete kommen in Frage: Emmetten-Niederbauen, Klewenalp-Emmetten, Wolfenschiessen-Büelen, Wolfenschiessen-Brändlen, Engelberg-Brunni.
2. Der Alleinflug darf nur in einem Fluggebiet stattfinden, in dem Du mindestens einmal bereits geflogen bist! Keine Thermikflüge, nur Abgleiter!
3. Je nach Wetter und Eignung des Schülers kann der Fluglehrer den Alleinflug ablehnen oder verlangen, dass dieser im gleichen Fluggebiet stattfindet, wie die normalen Höhenflüge. Falls der Flug im gleichen Fluggebiet stattfindet, wird auf die Zuhilfenahme des Startleiters verzichtet und ohne Funkgerät geflogen, damit der Flug als Alleinflug zählt.
4. In unserer Flugschule darf lediglich ein Mal ein Alleinflug absolviert werden.
5. Alleinflüge durch Gastschüler sind nicht möglich.
6. Alleinflüge sind im Brevetkurs-Schulgeld inbegriffen.
Für Fragen stehen wir Dir gerne zur Verfügung.