Luftraum Regelung
Das Fluggebiet Emmetten - Niederbauen liegt ausserhalb der CTR Buochs. Allerdings beginnt diese unmittelbar westlich des Dorfes (erste Haarnadelkurve) und muss deshalb beachtet werden.
Für Flüge vom Niederbauen nach Beckenried ist eine Anmeldung beim TWR Buochs (119.62) erforderlich. Die Funkverbindung muss während des ganzen Fluges aufrecht erhalten werden. Eine telefonische Voranmeldung genügt nicht.
In der Regel ist die CTR Buochs wie folgt aktiv: MO- FR 07.15 - 12.05 / 13.15 - 17.05. Ausserhalb dieser Zeiten kann in Beckenried ohne Voranmeldung gelandet werden.
Die Flüge von der Klewenalp nach Emmetten sind nicht betroffen. Der Flugweg befindet sich (knapp) ausserhalb der CTR.
Hindernisse
Transportseil beim Kreuz bei der Alp Tritt Beim Soaring Richtung Chulm muss das Transportseil zwischen dem Kreuz auf dem Felsvorsprung bei der Alp Tritt und dem vorderen Chulm beachtet werden. Es befindet sich in grosser Höhe und führt zur Alp unterhalb der Felswand. Sobald man unterhalb des weissen gut sichtbaren Kreuz’ fliegt, muss das Seil grossräumig umflogen werden!
Hochspannungsleitung über das Choltal Eine dreifache Hochspannungsleitung überquert das Choltal. In etwa gleicher Höhe wie das Seil der Niederbauenbahn, ca. 100m westlich davon, reicht es vom Fels unterhalb der Alp Frutt bis zum Hammen. Besonders beim Soaring auf der Nordseite und beim Herausausfliegen aus dem Choltal muss dieses beachtet werden!
Seile über dem Dorf Entlang des „Hammen“, dem Hügelzug südlich des Dorfes sind zahlreiche Seile zu beachten (siehe Karte). Vom Soaring entlang dieser Kante wird dringend abgeraten!
Landeplatz Berggrind
Landeplatz „Berggrind“ (westlich Schulsportplatz)
a) Dies ist der Hauptlandeplatz in Emmetten und dient zur Schulung, als auch für Passagierflüge und kann jederzeit und ganzjährig von brevetierten Piloten benützt werden.
b) Der Landeplatz liegt oberhalb des Holzzaunes. Unterhalb (auf dem ehemaligen Landeplatz Schlüssel) darf nicht gelandet werden! Nur für Notlandungen!
Falls eine Berührung der Bäume auf der Wiese unterhalb des Landeplatzes erfolgt, muss diese sofort wie folgt gemeldet werden: Entweder an Stefan Amstad 079 654 92 35 oder an Armin Würsch 079 641 65 15.
Der Schirm wird hängen gelassen und nur im Beisein des Besizers vom Baum genommen. Die daraus entstehenden kosten werden in Rechnung gestellt.
c) Da auf diesem Landeplatz häufig Schulung betrieben wird, muss von brevetierten Piloten unbedingt Rücksicht auf Flugschüler genommen werden
d) Landevolte: Um einen sicheren Flugbetrieb zu gewährleisten, ist bei Westwind (Talwind) oder Windstille eine Linksvolte, bei Ostwind eine Rechtsvolte zu fliegen.
e) Gleitschirme sollen direkt vor dem Stall gefaltet werden
f) Die Zufahrt zum Landeplatz mit jeglichen Fahrzeugen ist strikte verboten! Dies gilt auch zum Ausladen und für Biplacepiloten und andere Flugschulen!
Parkieren ist nur auf dem Parkplatz bei der Niederbauenbahn, auf dem grossen Dorfparkplatz und im Parkhaus (nach der Tankstelle rechts) zulässig.
Auf dem Kies-/Grasstreifen vis à vis der Primarschule sowie vor der Primarschule selber gilt Parkverbot!
g) Der Zugang zur Landefläche ist weder für Zuschauer noch Piloten gestattet. Nur das Landen und anschliessende Weglaufen von der Landefläche ist erlaubt. Der Zugang via ehemaligen Landeplatz Schlüssel ist ebenfalls nicht gestattet. Es darf einzig zu Fuss von der Schule entlang dem eingezeichneten Fussweg zum Faltplatz gegangen werden!
Landeplatz Gruob
Landeplatz „Gruob“ (unterhalb Talstation)
a) Dieser Ausweichlandeplatz ist ebenfalls ganzjährig benützbar.
b) Schulung findet an diesem Platz eher selten statt. Sollte dies aber so sein, werden brevetierte Piloten um entsprechende Rücksicht gebeten.
c) Der Landeplatz kann nur bei Westwind (Talwind) angeflogen werden. Es ist eine Rechtsvolte zu fliegen. Der Abbauram befindet sich bei der Kirche.
d) Vorsicht: Aufgrund seiner Lage können bei stärken Talwinden empfindliche Turbulenzen und starkes Sinken in Quer- und Endanflug auftreten! Zudem soll das Gebiet direkt hinter der Scheune gemieden werden (Lee)!
e) Der Faltplatz befindet sich vor oder hinter der Scheune.
f) Der Fussmarsch zur Talstation erfolgt über den geteerten Weg und nicht übers Gelände.
g) Es dürfen keine Fahrzeuge an den Landeplatz gefahren werden (auch nicht kurzzeitig).
Wir konnten mit den Alpbetreibern neue Regeln aushandeln, sodass das Starten auf dem Chulm bis auf wenige Wochen im Jahr immer möglich ist. Bitte studiere den Flyer genau!
Wenn beim Aufstieg an der Tafel "geschlossen" steht, ist ein Start auf dem Chulm verboten. In jedem Fall darfst Du die orange markierte Zone nicht unter 100m AGL überfliegen.
Den aktuellen Status findest Du auf unsere Status-Seite.
Wir wünschen viele tolle Flüge.
Alpgenossenschaft Niederbauen, Alpingliders Emmetten & Flugschule Emmetten
Generell ist Campieren & Grillieren etc. an allen Landeplätzen verboten. Abfälle gehören in die aufgestellten Abfalleimer und Zigarettenstummel in die Aschenbecher. Hunde müssen immer an der Leine geführt werden! Die Landeplatzbesitzer sind unserem Sport sehr gut gesinnt. Hilf’ auch Du mit Deinem korrekten Verhalten, dass dies immer so bleibt!!!!!!!
Im Winter muss am Nordstartplatz nach Schneefällen und bei Nassschnee mit Lawinen gerechnet werden! Falls nach Norden gestartet werden muss, soll dies im flacheren Gelände (östlich) erfolgen! Die Startplätze SE und SW sind in der Regel weniger problematisch.
Weiter Infos
...erhältst Du bei der Flugschule Emmetten: www.flugschule-emmetten.ch / 041 620 12 12. Wir wünschen Dir einen schönen Flug und allzeit HAPPY LANDING!
Flugschulen Emmetten & Titlis