Zur Praxisprüfung zugelassen wird, wer die Theorieprüfung bestanden hat, mind. 50 Flüge in 5 Fluggebieten absolviert hat und vom Fluglehrer prüfungsreif erklärt worden ist. Die Praxisprüfung
umfasst 2 Flüge mit gewöhnlichen Flugfiguren und Ziellandungen. Details findest Du in den Weisungen und Videos auf der SHV-Webseite.